Zertifizierung

Zertifizierung als Homöopath

Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie

Die Therapieform Homöopathie oder auch Klassische Homöopathie ist nicht geschützt.

Jeder Heilpraktiker kann dieses Heilverfahren ohne eine Ausbildung und ohne besonderen Nachweis in die Liste seiner Behandlungsmethoden aufnehmen und anwenden.

Dies birgt für die Patienten die Gefahr in sich, dass er nicht oder nur unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten in dieser Therapieform besitzt.

Um meinen Patienten Sicherheit, Transparenz und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Heilung zu bieten, habe ich mich gleich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Heilpraktiker und Homöopathen bei der Qualitätskonferenz des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (QBKHD) zum sogenannten qualifizierten Homöopathen zertifizieren lassen.

Seit 01.01.2026 hat sich die Qualitätskonferenz des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD) mit der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) zur neuen Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie (SQhT) zusammengeschlossen. Damit bin ich jetzt zertifizierter und nicht mehr qualifizierter Homöopath. Hat sich mit dieser sprachlichen Änderung etwas an den Anforderungen an mich als Homöopath geändert? Nein, ich bin weiterhin strengen Qualitätskriterien an meine Arbeit verpflichtet (siehe dazu Anforderungen an zertifizierte Homöopathen auf dieser Seite).

Was ist die Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie, kurz SQhT?

An mögliche Patienten gerichtet schreibt die Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie auf ihrer Webseite:

„Die Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie (SQhT) setzt sich für die Qualitätsentwicklung, -förderung und -sicherung in der homöopathischen Lehre und Praxis ein. Sie zertifiziert Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen im Fachbereich Homöopathie als Therapeut*innen, Dozent*innen, Supervisor*innen und akkreditiert homöopathische Ausbildungsgänge.

Hier ein paar Fakten zur SQhT:

  • Anbieterunabhängige und gemeinnützige Stiftung, Gründungsjahr 2003
  • Sie besteht aus den Gremien Vorstand, Stiftungsrat und Qualitätskonferenz mit insgesamt 22 ehrenamtlichen SQhT-Mitarbeiter*innen
  • Breiter kollegialer und interdisziplinärer Austausch mit dem Ziel der Qualitätsförderung
  • Enge Vernetzung mit dem VKHD e.V. (Verband klassische Homöopathen Deutschlands e.V.), dem BDH e.V. (Bund deutscher Heilpraktiker e.V.), dem ECCH (European Central Council of Homeopathy) sowie anderen nationalen und internationalen Organisationen“

Anforderungen an zertifizierte Homöopathen:

  • Heilkundeerlaubnis oder Approbation als Arzt/Ärztin
  • Qualifizierte Ausbildung mit Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie-Studium über in der Regel 3 Jahre
  • 2-teilige Zertifikatsprüfung in Theorie und Praxis
  • 3 Jahre Supervision
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien (https://www.homoeopathie-zertifikat.de/patienten/ethik-kommission1)
  • Fortbildungspflicht: 30 Unterrichteinheiten (= 45 Min.) in Homöopathie pro Jahr sowie 8 Unterrichteinheiten in Allgemeinmedizin pro Jahr

Fazit: All diese Anforderungen kann ich jederzeit und aktuell nachweisen.

Mehr über mich finden Sie auch auf dieser Seite.

Kontakt

Praxis für Klassische Homöopathie und Kinesiologie

Am Ratsteich 21
23909 Ratzeburg

Tel. 04541/85 91 98
Fax 04541/85 91 91

praxis@schetelich-homoeopathie.de

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