Zertifizierung als Qualifizierter Homöopath
Die Therapieform Homöopathie oder auch Klassische Homöopathie ist nicht geschützt.
Jeder Heilpraktiker kann dieses Heilverfahren ohne eine Ausbildung und ohne besonderen Nachweis in die Liste seiner Behandlungsmethoden aufnehmen und anwenden.
Dies birgt für die Patienten die Gefahr in sich, dass er nicht oder nur unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten in dieser Therapieform besitzt.
Um meinen Patienten Sicherheit, Transparenz und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Heilung zu bieten, habe ich mich gleich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Heilpraktiker und Homöopathen bei der Qualitätskonferenz des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (QBKHD) zum sogenannten Qualifizierten Homöopathen zertifizieren lassen.
Was ist die Qualitätskonferenz des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands, kurz QBKHD?
Ein Gremium, das sich aus den Homöopathie-Fachgesellschaften des BKHD zusammensetzt. Aufgabe der Qualitätskonferenz ist es, die Qualität in der homöopathischen Aus- und Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Die Sicherung einer hohen Qualität ist unverzichtbar für eine höhere Akzeptanz der Homöopathie im Gesundheitswesen. Der BKHD hat ein Verfahren zur Überprüfung und Sicherung der fachlichen Qualität in der Ausbildung der Therapeuten entwickelt. (Quelle: Internetseite der Qualitätskonferenz des BKHD)
An mögliche Patienten gerichtet schreibt der BKHD auf seiner Webseite weiter: „Die transparente Umsetzung der Qualifikationsstandards in der Qualitätskonferenz des BKHD schützt Patientinnen und Patienten, die klassisch homöopathisch behandelt werden wollen. Sie können sicher sein, dass die Therapeuten, die im zentralen Register stehen, über solide, überprüfte Kenntnisse verfügen. Mit diesem hohen Niveau in der homöopathischen Aus- und Weiterbildung kommen wir unserem gemeinsamen Ziel wieder ein Stück näher: Die Homöopathie soll als kostengünstige, effektive und ganzheitliche Therapieform den Stellenwert im Gesundheitswesen erhalten, der ihr zusteht.“
Anforderungen an zertifizierte Homöopathen:
- Approbation als Arzt/Ärztin oder Zulassung als Heilpraktiker
- Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie-Studium (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/Unterrichtsstunde = 45 Min.) und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung.
- Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen zentralen Homöopathie-Prüfung.
- Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz.
- Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden/Jahr in Homöopathie und 8 Stunden/Jahr in Allgemeinmedizin.
- Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen.
- Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien.
Fazit: All diese Anforderungen kann ich jederzeit und aktuell nachweisen.
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